Erwerbsminderungsrente – was ist das überhaupt?
Das Handwerk sowie der Bergbau waren die ersten Bereiche, wo eine Sozialversicherung die Arbeiter im Falle einer Krankheit absichern sollte. Am 10. April 1854 wurde die erste gesetzliche Arbeiterversicherung ins Leben gerufen und damit indirekt die Erwerbsminderungsrente. Nach und nach wurde die Sozialversicherung für alle Berufe obligatorisch eingeführt. Heute ist es kaum mehr vorstellbar, ohne Sozialversicherung zu leben. Dennoch kommt es vor, dass ein minimaler Teil der Bevölkerung ohne Sozialversicherung auskommen muss. Mit der Sozialversicherung, die zum Teil ein Arbeiter und zum Teil von Arbeitgeber getragen wird, ist auch die gesetzliche Rentenversicherung enthalten – mit ihr auch die Erwerbsminderungsrente.
Ursachen der Erwerbsminderung
Das erwartet Sie hier:
Risiko einer Berufsunfähigkeit
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Wozu wird eine Erwerbsminderungsrente benötigt?
Ab einem bestimmten Alter, welches heutzutage bei 67 Jahren liegt, darf ein deutscher Bürger in Rente gehen und muss nicht mehr arbeiten. Die Rente gilt als eine Art Lohnersatz, die fortwährend von der deutschen Rentenkasse bezahlt wird. Voraussetzung ist, dass derjenige auch bei der Rentenkasse Beiträge einbezahlt hat. Ist es aus medizinischer Sicht nicht mehr verantwortbar, dass Sie einer Tätigkeit nachgehen, kommt die Erwerbsminderungsrente in Betracht. In der heutigen Zeit finden wir einen verbesserten Arbeitsstandard, moderne medizinische Entwicklungen und auch gesündere Lebensformen vor. Auch der Gesetzgeber hat zum Schutz der Arbeiter gewisse Regelungen veranlasst. Die Risiken aufgrund der körperlichen Belastungen eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch zu nehmen sind gesunken. Dafür haben sich die psychischen Belastungen verstärkt, sodass es immer öfter zu einer Erwerbsminderungsrente aufgrund psychischer Belastungen kommt.Die Erwerbsminderungsrente beschreibt folglich eine finanzielle Absicherung für den Fall, dass keine Tätigkeit mehr ausgeführt oder nur ein gewisser Stundensatz pro Woche erreicht werden kann.Es ist daher unausweichlich, dass Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um auch eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen zu können. 2012 wurde bei rund 179.000 Bürgern eine Erwerbsminderungsrente genehmigt. Die durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrente lag bei etwa 610 Euro in den alten Bundesländern und etwa 597 Euro in den neuen Bundesländern. Mit der Erwerbsminderungsrente soll im Falle von einem krankheitsbedingten Ausfall eine finanzielle Absicherung gewährleistet werden. Schaut man sich die Zahlen an, so wird auch klar: Das reicht nicht zum Leben! Eine private Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher für Erwerbstätige zwingend notwendig, wenn sie auf ihr Einkommen angewiesen sind. Guter Schutz von Anfang an Sobald man in das Berufsleben eintritt, sind auch Berufsanfänger durch die Beitragszahlungen in die deutsche Rentenversicherung vom ersten Tag an geschützt. Bereits nach einem Jahr haben Versicherte, Anspruch im Falle einer Erwerbsunfähigkeit die Rente zu beantragen.