Berufsunfähigkeitsversicherung für Feuerwehrleute

  • Erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko für Feuerwehrleute
  • Dienstunfähigkeitsklausel bei Feuerwehrbeamten („G-26-Absicherung“)
  • Richtiger Schutz für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr

Feuerwehr – ein risikoreicher Beruf

Feuerwehrleute bei der ArbeitFeuerwehrleute üben einen körperlich und psychisch sehr fordernden Beruf aus. Egal, ob sie bei einer Freiwilligen Feuerwehr, einer Werkfeuerwehr oder einer Berufsfeuerwehr tätig sind, ihre täglichen Einsätze sind risikoreich und können Körper und Psyche enorm belasten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen finanziell richtig abgesichert sind, falls sie unfall- oder krankheitsbedingt einmal nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben.

Dienstunfähigkeit bei Feuerwehrbeamten

Verbeamtete Einsatzkräfte bei der Berufsfeuerwehr sind in einem gewissen Ausmaß über ihren Dienstherrn abgesichert. Sobald der Dienstherr ihnen eine Dienstunfähigkeit bescheinigt, hat der Betroffene durch das deutsche Beamtenversorgungsrecht einen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Zudem sorgen viele Feuerwehrbeamte privat vor und schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Diese garantiert ihnen bei Berufsunfähigkeit eine zusätzliche Rente.

Dienstunfähigkeitsklausel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Besonders wichtig ist bei dieser privaten Absicherung, dass die Versicherung genau dann leistet, wenn der Dienstherr dem Feuerwehrmann eine Dienstunfähigkeit ausspricht. Dazu muss die Berufsunfähigkeitsversicherung eine spezielle Feuerwehr-Dienstunfähigkeitsklausel beinhalten, die sogenannte G-26-Absicherung. Da dies nicht bei allen Tarifen gegeben ist, sollten Feuerwehrleute unbedingt eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen, bevor sie sich für eine Versicherung entscheiden. Die G-26-Absicherung für Feuerwehrleute wird auch vom Deutschen Werkfeuerwehrverband e.V. empfohlen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter

Auch Anwärter, die Feuerwehrbeamter auf Lebenszeit werden wollen, sollten sich frühzeitig zur Berufsunfähigkeitsversicherung beraten lassen. Denn was viele nicht wissen: Wenn Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe innerhalb der ersten fünf Jahre ihrer Diensttätigkeit dienstunfähig werden, muss der Dienstherr ihnen keine finanzielle Absicherung gewähren. Besonders für junge Feuerwehrbeamte ist aus diesem Grund eine zuverlässige Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Bei Berufsunfähigkeit beziehungsweise Dienstunfähigkeit leistet diese eine vertraglich vereinbarte Rente.

Riskantes Hobby: Die Freiwillige Feuerwehr

Wer neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit Mitglied bei einer Freiwilligen Feuerwehr ist, darf diese Tatsache beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht verheimlichen. Denn das Risiko, durch die Aktivität in der Freizeit berufsunfähig zu werden, ist hoch und muss von dem Versicherer einkalkuliert werden. Kommt es zum Versicherungsfall, so kann die Versicherung die Rentenzahlung verweigern, falls der Versicherte seine Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr zuvor verschwiegen hat. Zur richtigen Absicherung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gibt der Deutsche Feuerwehrverband e. V. (DFV) Auskunft. Welche Versicherungstarife aktuell empfehlenswert sind, können Feuerwehrleute auch bei einem unabhängigen Versicherungsexperten erfragen.