dannBerufsunfähigkeitsversicherung für Soldaten

  • Folgen der Dienstunfähigkeit für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
  • Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
  • Freiwillig Wehrdienstleistende benötigen privaten Schutz

Versorgungsansprüche von Soldaten bei Dienstunfähigkeit

Soldat bei ArztBei Soldaten kann eine Dienstunfähigkeit durch ein Gutachten eines Arztes der Bundeswehr von Amts wegen oder auf Antrag festgestellt werden. Berufssoldaten werden dann in den Ruhestand versetzt. Ist ein Soldat auf Zeit von der Dienstunfähigkeit betroffen, wird er von seinem Dienstherrn aus der Bundeswehr entlassen. In beiden Fällen stellt sich die Frage: Wie ist der Soldat dann finanziell abgesichert? Der Berufssoldat erhält in Abhängigkeit von der Ursache seiner Dienstunfähigkeit entweder ein Ruhegehalt oder ein Unfallruhegehalt. Der Soldat auf Zeit wird dagegen nach seiner Entlassung in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Im günstigsten Fall erhält er dann eine geringe Erwerbsminderungsrente aus dem gesetzlichen Sicherungssystem.

Ohne privaten Schutz entsteht Versorgungslücke bei Soldaten

Sowohl für Berufssoldaten als auch für Zeitsoldaten besteht das Risiko, dass bei Dienstunfähigkeit eine enorme Versorgungslücke entstehen kann. Während erstere nach der Versetzung in den Ruhestand ein Ruhegehalt beziehen, das deutlich unter den bisherigen Bezügen liegen kann, steht Soldaten auf Zeit nach ihrer Entlassung quasi im besten Fall die gesetzliche Mindestversorgung zu. Aus diesem Grund macht es für jeden Soldaten Sinn, rechtzeitig eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Tipp: Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel

Da die Dienstunfähigkeit auf gar keinen Fall mit Berufsunfähigkeit gleichzusetzen ist, müssen Soldaten hierbei ein wichtiges Detail beachten: Sie benötigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel („DU-Klausel“). Denn wer als Soldat dienstunfähig wird, hat nicht automatisch einen Anspruch auf Leistungen von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Aus diesem Grund wird im Versicherungsvertrag festgehalten, in welchem Fall bei Dienstunfähigkeit dem Versicherten die Zahlung einer regelmäßigen Berufsunfähigkeitsrente zusteht. Soldaten sollten hier unbedingt eine persönliche Beratung durch einen Versicherungsexperten in Anspruch nehmen, um nicht versehentlich eine falsche und unzureichende Absicherung zu vereinbaren. Lesen Sie auch unseren Beitrag zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung für freiwillig Wehrdienstleistende

Freiwillig Wehrdienstleistende werden in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Eine Rente wegen Erwerbsminderung können sie – ähnlich wie auch die Zeitsoldaten – nur in dem (äußerst seltenen) Fall erhalten, dass ihre Dienstunfähigkeit gleichzeitig eine Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt und sie bereits eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Dementsprechend spielt die private Absicherung für freiwillig Wehrdienstleistende eine entscheidende Rolle. Da diese Soldaten in der Regel jung, gesund und körperlich fit sind, erhalten sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals zu vergleichsweise günstigen Konditionen.