Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit

Das Wichtigste in Kürze:
  • Berufsunfähigkeitsversicherung und Arbeitsunfähigkeitsversicherung sind nicht gleichbedeutend.
  • Der soziale Träger, der im Falle einer Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit zahlt unterscheidet sich.
  • Bei einer Arbeitsunfähigkeit zahlt die gesetzliche Krankenkasse als sozialer Träger mögliche Entschädigungen
  • Bei einer Berufsunfähigkeit gibt es eine private Zahlung, sofern man eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat.

Die Verwirrung in der Bevölkerung über den Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit ist groß. Der Großteil der Deutschen macht sich jedoch über mögliche Differenzen keine Gedanken und nimmt an, dass die Begriffe gleichbedeutend sind. Das macht sich etwa dadurch bemerkbar, dass der Term Berufsunfähigkeitsversicherung aus der Fachsprache im Volksmund synonym als Arbeitsunfähigkeitsversicherung bezeichnet wird.

Mensch mit Fragezeichen in der Hand

Dabei ist die Definition von Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit zwar ähnlich, jedoch gibt es inhaltlich einige feine Differenzen. Nicht jeder Arbeitsunfähige wird als berufsunfähig anerkannt. Der größte Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch ursprünglich in dem Träger, der die Leistungen im Schadensfall auszahlt. So stammt der Ausdruck der Arbeitsunfähigkeit für die Sozialversicherung, also die gesetzlich verpflichtend vorgeschriebene Krankenversicherung. Der Begriff Berufsunfähigkeit kommt hingegen bei einer privaten Zusatzversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung, zum Tragen. Diese schüttet ihre Leistungen länger aus als eine gesetzliche Krankenkasse.

  • Berufsunfähigkeit wird häufig in Verbindung mit privater Absicherung verwendet
  • Arbeitsunfähigkeit wird im Zuge gesetzlich vorgeschriebener Versorgung verwendet

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Inhaltlicher Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Der Große Senat des Bundessozialgerichts in Kassel (BSG) hat den inhaltlich wichtigsten Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit bereits 1981 ausgeführt. So ist bei einer Arbeitsunfähigkeit für den Leistungsanspruch entscheidend, dass die zuletzt ausgeübte oder eine qualitativ gleichwertige Tätigkeit nicht mehr verrichtet werden kann. Eine teilweise Arbeitsunfähigkeit gibt es nicht. Bei der Berufsunfähigkeit ist die Definition jedoch etwas strenger:

Wer arbeitsunfähig ist, muss nicht zwingend auch als berufsunfähig anerkannt werden. Um Leistungen zu erhalten, muss ein berufsunfähiger Mensch nicht mehr im Stande sein, verwandte Tätigkeiten mit ähnlichem sozialen Prestige auszuüben.

Die neue Beschäftigung muss also nicht zwingend qualitiv gleichwertig ausfallen. Hierbei wird sehr wohl zwischen verschiedenen Schweregraden der Berufsunfähigkeit unterschieden, die für die Anerkennung der Leistungen aus der privaten Police eine Rolle spielen.

Arbeitsunfähigkeit: Definition und Leistungen im Schadensfall

Nach dem Gabler Wirtschaftslexikon kann eine Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall verursacht werden. Durch den entstandenen geistigen oder körperlichen Zustand ist der Betroffene nicht mehr fähig, seine bisherige Erwerbstätigkeit fortzusetzen. Nicht mehr in der Lage zu arbeiten ist nach BSGE 19, 179  dabei jemand, der seine bisherige Erwerbstätigkeit überhaupt nicht mehr ausführen kann. Es kann auch jemand sein, dessen Zustand sich bei Wiederaufnahme der Tätigkeit wieder verschlimmern würde oder eine Rückfallgefahr besteht. Auch unzumutbare Schmerzen sind ein Ausschlussgrund.

Wer jedoch eine qualitativ gleichwertige, körperlich weniger fordernde Tätigkeit ausüben kann, gilt als arbeitsfähig. Nach dieser Definition ist eine teilweise oder verringerte Arbeitsfähigkeit nicht möglich. Jedoch kann nach § 74 SGB V eine schrittweise Wiedereingliederung in die Arbeit erfolgen. In diesem Fall ist jedoch der genau Anspruch auf Lohn umstritten. Um bei der Krankenversicherung einen Anspruch auf Krankengeld geltend zu machen, muss die Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Untersuchung des Vertragsarztes festgestellt werden.

Was ist zu tun bei einer Arbeitsunfähigkeit?

Im ersten Schritt muss jedoch unverzüglich der Arbeitgeber benachrichtigt werden. Dieser zahlt nun für sechs Wochen das reguläre Gehalt weiter, danach erstattet die Krankenversicherung 70 % des Lohns. Das gilt jedoch nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet ist. Bei Fehlern, die durch Schönheitsoperationen oder Tattoos entstehen, ist das nicht der Fall. Das Krankengeld wird höchstens 78 Wochen ausgezahlt – hat der Arbeitnehmer das Gehalt bereits sechs Wochen weiter überwiesen, verringert sich der Anspruch auf 72 Wochen. Die Krankenversicherung hilft bei einer Arbeitsunfähigkeit also nur über einen vergleichsweise kurzfristigen Zeitraum.

Defintion und Leistungen der Berufsunfähigkeit

Bauarbeiter mit GeldscheinenEine Berufsunfähigkeit liegt im Unterschied zur Arbeitsunfähigkeit nur dann vor, wenn die körperliche Beeinträchtigung oder der „Kräfteverfall“ voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Innerhalb dieses Zeitraums gilt laut Gabler Wirtschaftslexikon derjenige als berufsunfähig, der entweder seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit nicht mehr verrichten kann, die „seiner bisherigen Lebensstellung“ entspricht. Die entscheidende Frage lautet im Klartext also, ob die vergleichbare Tätigkeit sozial zumutbar wäre. Hierzu hat das Bundessozialgericht in dem Urteil vom 29.07.2004, Az. B 4 RA 5/04 R ein Stufensystem festgelegt:

  • Stufe 1 umfasst die ungelernten Berufe
  • In Stufe 2 muss eine beruflich Ausbildung bis zu zwei Jahren absolviert werden
  • Stufe 3 ist erreicht, wenn die Ausbildung länger als zwei Jahre dauert
  • Für Stufe 4 sind zusätzliche Qualifikationen oder Erfahrungen, wie etwa der Besuch einer Fachschule notwendig
  • In Stufe 5 sind Berufe zusammengefasst, für die ein Fachhochschul-Abschluss oder eine gleichwertige Ausbildung absolviert wurde
  • Stufe 6 setzt voraus, dass der Arbeitnehmer ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat oder eine vergleichbare Qualifikation erworben hat

Ein Job in einer gleichen oder höheren Stufe gilt dabei als sozial verträglich. Kann ein solcher Beruf ausgeübt werden, liegt keine Berufsunfähigkeit vor.

50 Prozent für private Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig

Die Berufsunfähigkeit wird wie die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Bei privaten Versicherern von Berufsunfähigkeitspolicen haben Kunden in der Regel einen Anspruch auf Leistungen, wenn sie mindestens zu 50 Prozent berufsunfähig sind. Zudem muss die vertraglich vereinbarte Wartezeit abgelaufen sein. Für den Grad der Invalidität wird ein Vergleich mit der Arbeitsleistung bei vollkommener Gesundheit zu Rate gezogen. Vereinfacht ausgedrückt:

Wer täglich statt acht nur drei Stunden arbeiten kann, ist somit zu über 50 Prozent berufsunfähig.
In der Realität fällt die Prüfung jedoch komplexer aus. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenkasse zahlt die private Versicherung bei der Berufsunfähigkeit eine regelmäßige Berufsunfähigkeitsrente über einen längeren Zeitraum. Zumeist bis zur Rente und somit 67. Lebensjahr.

Unterschied von Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit zur Erwerbsminderung

Die Unterschiede zwischen Arbeits- und Berufsunfähigkeit sind also kompliziert, die Abgrenzung zur Erwerbsunfähigkeit fällt jedoch leichter.

Sie liegt nur dann vor, wenn überhaupt kein Beruf mehr ausgeübt werden kann. Dabei wird der im Volksmund weit verbreitete Begriff der Erwerbsunfähigkeit heutzutage nicht mehr verwendet, stattdessen spricht die Fachwelt mittlerweile von einer Erwerbsminderung.

Sie tritt in vollem Umfang ein, wenn der Versicherte seine Arbeitskraft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach einem Unfall pro Tag weniger als drei Stunden wirtschaftlich verwerten kann. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt bei einer täglichen Arbeitszeit von unter sechs Stunden vor. Die soziale Zumutbarkeit wird hierbei außer Acht gelassen. Stattdessen ist es entscheidend, ob ein beliebiger Beruf ausgeübt werden kann.