Abstrakte Verweisung
Einige Berufsunfähigkeitsversicherungsverträge enthalten eine so genannte abstrakte Verweisungsklausel. Diese Klausel ermöglicht es der Versicherungsgesellschaft, den Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf zu verweisen, den er theoretisch noch ausüben könnte. Das bedeutet, dass der Versicherer die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern kann, wenn der Versicherungsnehmer in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die seinen Fähigkeiten und Qualifikationen entspricht, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit in der Praxis verfügbar oder zumutbar ist.
Verzicht auf die abstrakte Verweisung:
Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherer im Falle der Berufsunfähigkeit auf das Recht verzichtet, den Versicherten auf eine andere Tätigkeit zu verweisen. Dies ist ein entscheidender Vorteil für den Versicherungsnehmer, da er so sicher sein kann, dass die Versicherungsleistung auch tatsächlich ausgezahlt wird, wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Körperverletzung nicht mehr ausüben kann.
Besonders wichtig ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung für Versicherte in spezialisierten oder hochqualifizierten Berufen, da diese Personen häufig über besondere Fähigkeiten oder Kenntnisse verfügen, die in anderen Berufen nicht unbedingt gefragt oder anwendbar sind. Ohne den Verzicht auf die abstrakte Verweisung könnten diese Personen im Falle einer Berufsunfähigkeit gezwungen sein, in Berufen zu arbeiten, die nicht ihrer Qualifikation oder ihrem bisherigen Einkommensniveau entsprechen.
Bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher darauf geachtet werden, dass der Vertrag einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthält. Dieser stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit die vereinbarte Versicherungsleistung erhält, ohne auf einen anderen, möglicherweise weniger geeigneten Beruf verwiesen zu werden.
Gregor Zmuda studierte Betriebswirtschaftslehre an der Justus-Liebig Universität in Gießen und schloß sein Studium als Diplom Kaufmann 2008 ab. Seit dem Wirtschaftsstudium beschäftigte er sich sehr intensiv mit Finanzen und gründete 2014 das Berufsunfähigkeitsportal. Daneben betreibt er weitere Fachportale aus dem Bereich Finanzen & Versicherungen und klärt Verbraucher objektiv über verschiedene Vor- und Nachteile jeweiliger Produkte auf.