Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Hier finden Lehrer und Anwärter Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Tipps zur eigenen Absicherung. Zuerst einmal ein paar Stichpunkt zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer: 

  • Erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko bei Lehrkräften
  • Dienstunfähigkeitsklausel bei verbeamteten Lehrern
  • Wichtiger Schutz für Lehrer im Angestelltenverhältnis

Psychische Belastung ist Grund für Berufsunfähigkeit

Lehrerin vor Tafel ist abgesichertLehrerinnen und Lehrer haben ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko. Gerade im Alter kann der Beruf als Lehrkraft sehr anstrengend werden, Hektik und Stress im Schulalltag belasten die Nerven. Ein enormer psychischer Druck kann dann dazu führen, dass ein Lehrer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und dienstunfähig beziehungsweise berufsunfähig wird. Verbeamtete Lehrer sind dann zwar bis zu einem gewissen Grad über ihren Dienstherrn abgesichert (siehe auch Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte). Dennoch ist die private Berufsunfähigkeitsvorsorge für alle Lehrkräfte empfehlenswert.

Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit bei Lehrern

Lehrerinnen und Lehrer mit Beamtenstatus können bei einer medizinisch festgestellten Dienstunfähigkeit entlassen und in den Ruhestand versetzt werden. Da sie durch das Beamtenversorgungsgesetz einen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben, sind sie für den Fall, dass sie ihren Beruf wegen Unfall oder Krankheit nicht mehr ausüben können, besser abgesichert als manch anderer Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft. Da jedoch auch das Ruhegehalt nur einen gewissen Prozentsatz der vorherigen Dienstbezüge darstellt, entscheiden sich viele Lehrer zusätzlich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Ernstfall erhalten sie dann eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von der Versicherung.

Dienstunfähigkeitsklausel bei Lehrern mit Beamtenstatus

Wer als Lehrer von seinem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden kann, sollte bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass diese eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel („DU-Klausel“) beinhaltet. Eine solche Klausel stellt sicher, dass die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird, sobald der Dienstherr den Versicherten wegen Dienstunfähigkeit entlässt beziehungsweise in den Ruhestand versetzt. Andernfalls kann es Lehrern passieren, dass sie zwar für dienstunfähig, aber nicht für berufsunfähig erklärt werden und dementsprechend keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen können. Am Markt gibt es einige Versicherer, die spezielle Tarife mit Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte anbieten, unter anderem die DBV, die Signal Iduna, die Debeka, die Ergo und die Württembergische. Welches Angebot am besten zu den persönlichen Wünschen passt, können Interessierte bei einem gesellschaftsunabhängigen Versicherungsexperten in Erfahrung bringen.

Wichtiger Schutz für Lehrer im Angestelltenverhältnis

Für Lehrer ohne Beamtenstatus, die in einem normalen Angestelltenverhältnis tätig sind, ist ein zuverlässiger Berufsunfähigkeitsschutz noch wichtiger als für verbeamtete Lehrer. Wenn sie berufsunfähig werden, erhalten sie in der Regel keine Unterstützung von ihrem Arbeitgeber und auch der Staat bietet kaum finanzielle Hilfe. Lehrer, die nicht verbeamtet sind, sollten sich aus diesem Grund rechtzeitig um eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern. Wie bei allen anderen Berufsgruppen gilt auch hier: Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, desto geringer fallen auch die Versicherungsbeiträge aus.

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