Berufsunfähigkeitsversicherung für Krankenpfleger

  • 40 % der Krankenpfleger werden berufsunfähig
  • Kaum finanzielle Unterstützung vom Staat
  • Wichtig: Infektionsklausel bei Pflegeberufen
  • Tipp: Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst früh abschließen

Berufsunfähigkeitsvorsorge für Krankenpfleger enorm wichtig

Gesundheits- und Krankenpfleger sollten sich nicht nur um die Pflege ihrer Patienten kümmern, sondern auch um ihre eigene Vorsorge. Da sie als Pflegefachkraft sowohl körperlich als auch psychisch Tag für Tag stark gefordert werden, haben sie auch ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko. Statistisch gesehen werden fast vier von zehn Krankenpflegern vor dem Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Vom Staat können sie dann nur mit einer sehr geringen finanziellen Unterstützung rechnen. Daher ist es für Pflegepersonal enorm wichtig, sich privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern.

Teurer, aber wertvoller Arbeitsschutz für Krankenpfleger

Krankenpfleger, die sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessieren, schrecken schnell vor den vergleichsweise hohen Kosten für Berufsunfähigkeitsversicherung zurück. Doch natürlich hat die richtige Absicherung ihren Preis und als Gesundheits- und Krankenpfleger sollte man sich bewusst machen, dass es ohne diesen wichtigen Versicherungsschutz noch viel teurer werden könnte. Wer wegen einer Berufsunfähigkeit seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann, gerät schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung kann Krankenpflegern dagegen Sicherheit bieten und eine monatliche BU-Rente auszahlen, wenn sie wegen einer Krankheit, einem Unfall oder wegen Kräfteverfalls berufsunfähig werden.

Brauchen Krankenpfleger eine Infektionsklausel in der BU?

Je nachdem, welchen täglichen Tätigkeiten ein Krankenpfleger oder eine Krankenpflegerin nachgeht, kann es sinnvoll sein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die eine sogenannte Infektionsklausel enthält. Falls der Versicherte dann wegen einer Infektion ein berufliches Tätigkeitsverbot erhält, das mindestens sechs Monate andauert, hat er Anspruch auf die Auszahlung der zuvor vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente. Welche Versicherer eine solche Infektionsklausel für Gesundheits- und Krankenpfleger aktuell anbieten, können Interessierte in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem unabhängigen Vorsorgeexperten erfahren.

Nicht zu lange abwarten als Krankenpfleger

Wie viele andere Berufsgruppen auch sind Krankenpfleger gut beraten, die Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Das hat einen einfachen Grund: Solange sie noch keine gesundheitlichen Beschwerden haben und fit sind, erhalten sie den Schutz zu niedrigeren Preisen und besseren Konditionen. Für ältere Antragsteller, die Vorerkrankungen oder Gesundheitsprobleme haben, erheben die Versicherer Risikozuschläge oder gewähren die Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit speziellen Leistungsausschlüssen. Auch kommt es nicht selten vor, dass Antragsteller mit einem sehr hohen Berufsunfähigkeitsrisiko abgelehnt werden und somit gar keine Absicherung mehr erhalten können (Tipp). Deshalb wird Berufseinsteigern immer wieder empfohlen, die auf den ersten Blick hohen Kosten für die Versicherung in Kauf zu nehmen, um später richtig abgesichert zu sein.[ratings]