wichtig: Der Artikel ist veraltet und wird in den nächsten Wochen überarbeitet werden.

Brauchen Hausfrauen eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Hausfrau oder Hausmann gilt nicht offiziell als Beruf, denn diese Tätigkeit wird unentgeltlich ausgeübt, weswegen auch keine Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt werden. Doch gerade deshalb ist es unbedingt wichtig, als Hausfrau oder Hausmann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen bzw. -männer sichert die ganze Familie für den Fall der Berufsunfähigkeit ab. Den wahren Wert der Arbeit eines Hausmannes oder einer Hausfrau bemerkt man meist erst, wenn er oder sie ihre Arbeitskraft verliert.

Warum Berufsunfähigkeitsversicherung als Hausfrau / Hausmann?

Der Einfachheit halber werden sowohl Hausmann als auch Hausfrau in diesem Artikel unter dem Begriff Hausfrau zusammengefasst, da für beide Geschlechter die gleichen Bedingungen gelten. Die Frage, ob man als Hausfrau eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollte, wird oft gestellt, aber nur selten beantwortet, denn sie klingt zunächst reichlich absurd. Als Hausfrau erwirtschaftet man schließlich kein Einkommen und zahlt auch keine Beiträge in die Renten- oder Sozialversicherung ein. Auch bei der Bundesagentur für Arbeit kann man sich nicht als Hausfrau registrieren lassen, was die Arbeit als Hausfrau zu einem offiziellen Beruf machen würde.

In der Regel kann man nur als Hausfrau tätig sein, wenn der Lebensgefährte einer regelmäßigen und gut bezahlten Arbeit nachgeht. Auf der anderen Seite kann er das nur tun, weil sich die Hausfrau um den Haushalt und ggf. die Kinder kümmert. Während der Lebensgefährte seinem Vollzeitjob nachgeht, hält die Hausfrau ihm den Rücken frei, indem sie putzt, wäscht, kocht, einkauft, die Kinder zur Schule bringt und wieder abholt, Arztbesuche organisiert und so weiter.\n\nHausfrau ist kein typischer Beruf, der an feste Zeiten gebunden ist. Hausfrau ist man rund um die Uhr. Was die Person, die „den ganzen Tag nur zu Hause ist“, tatsächlich leistet, bemerkt man erst, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage ist. Angenommen, eine Hausfrau fällt die Treppe runter und erleidet eine so schwere Verletzung, dass sie den Rest ihres Lebens im Rollstuhl sitzt. Den größten Teil der alltäglichen Arbeiten kann sie nun nicht mehr durchführen.\n\nUm aber den Haushalt weiterführen zu können, bleiben nur zwei Optionen. Die eine ist, dass der Lebenspartner beruflich kürzer tritt, um Zeit zu haben, die meisten Arbeiten der Hausfrau für diese zu übernehmen. Die andere Möglichkeit ist, eine Haushaltshilfe einzustellen, die es in Vollzeit kaum für weniger als 1500 Euro im Monat gibt. Spätestens jetzt sollte jedem klar sein, dass Hausfrauen zwar kein Geld verdienen, aber dass deren Arbeit genauso viel Wert ist, wie das Ausüben eines offiziell anerkannten Berufes.\n

Keine staatliche Hilfe für berufsunfähige Hausfrauen

\nWie bereits erwähnt, zahlt eine Hausfrau nicht in die Sozialkassen des Staates ein. Im logischen Umkehrschluss bedeutet das, dass eine Hausfrau auch kaum Ansprüche auf Leistungen aus dieser Kasse hat. Verliert sie ihre Arbeitskraft, bekommt sie zum Ausgleich so gut wie überhaupt nichts, was zu den soeben beschriebenen finanziellen Folgen für die ganze Familie führt.\n\nMit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich diese Folgen jedoch minimieren, denn viele Berufsunfähigkeitsversicherer bieten mittlerweile spezielle Hausfrauen BU Versicherungen an. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen gibt es schon ab 30 Euro im Monat. Schließt man die BU als gesunde Frau im Alter von 30 Jahren ab, kann man bereits mit einer BU Rente von rund 1.000 Euro im Monat rechnen. Auch höhere Rentenzahlungen sind möglich, sodass man von der BU Rente auch eine Vollzeit-Haushaltshilfe bezahlen könnte.\n

Wichtige Tipps zur Hausfrauen BU

So gut es ist, dass private Berufsunfähigkeitsversicherer den Beruf der Hausfrau als solchen anerkennen, so geschickt versuchen viele Anbieter, die Hausfrauen über den Tisch zu ziehen. Wer eine Hausfrauen BU abschließen möchte, sollte sich daher die Versicherungsbedingungen sehr genau durchlesen oder sich von unseren Experten kostenlos dazu informieren lassen. Der erste Fallstrick ist die Definition der Tätigkeit einer Hausfrau, die sich darauf auswirkt, ob sie im Zweifel als Erwerbs- oder Arbeitsunfähig eingestuft wird. Diese Einstufung hat gravierende Folgen.

Manche Versicherer setzen den Beruf der Hausfrau mit dem einer Hauswirtschafterin gleich. Deren Tätigkeitsbereich ist ziemlich eng definiert, sodass man sagen kann, dass fast alles außer Kochen und Putzen nicht zu den Arbeiten einer Hauswirtschafterin gehört. Das bedeutet im Klartext: Solange die Hausfrau noch dazu in der Lage ist, drei Stunden pro Tag wie eine Hauswirtschafterin zu arbeiten, ist sie lediglich vermindert erwerbsfähig. Die ausgezahlte Erwerbsminderungsrente fällt dann deutlich geringer aus, als man es erwartet hätte.

Berufsunfähigkeit ist dagegen ein ganz anderer Sachverhalt. Berufsunfähig ist, wer zu mindestens 50 Prozent nicht mehr dazu fähig ist, in seinem Beruf zu arbeiten. Dafür ist es wichtig, dass der Versicherer Hausfrau offiziell als Beruf anerkennt. Das erkennt man an Formulierungen wie „Hausfrau oder Hausmann erkennen wir als Beruf an.“ Abstand nehmen sollte man von Formulierungen, die die Tätigkeiten der Hausfrau als Beruf relativieren.

Eine solche Formulierung könnte zum Beispiel lauten „… keine Tätigkeiten ausüben kann, zu denen sie fähig wäre, sollte sie diese auch beruflich ausüben.“ Die einfache Aussage dahinter ist die, dass Hausfrau nur ein theoretischer Beruf ist. Hinter solchen Klauseln verbirgt sich die Tatsache, dass die berufsunfähige Hausfrau später doch nur als erwerbsunfähig angesehen wird.